Jobzugang für Asylwerber*innen: Höchstgericht hebt Einschränkungen auf
In Österreich gibt es gute Neuigkeiten, was den Zugang von Asylwerber*innen zum Arbeitsmarkt betrifft. In den letzten Jahren war es für AsylwerberInnen in Österreich nahezu unmöglich, Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Ausnahmen gab es sehr wenige, so durften Asylwerber*innen etwa als Erntehelfer oder in manchen Fällen als Saisonarbeiter tätig sein.
Der Zugang zu einer anderen Arbeit oder dem Beginn einer Lehre wurden Asylwerber*innen durch zwei strittige Erlässe verwehrt. Diese Erlässe hat der Verfassungsgerichtshof nun aufgehoben. Damit gelten für Asylwerber*innen in Österreich nun dieselben Regeln wie für andere Drittstaatsangehörige, also Migrant*innen aus Nicht-EU-Staaten. Wenn kein/e für den Job qualifizierte/ Inländer*in oder geeignete/r Bürger*in aus einem anderen EU-Land gefunden werden kann, ist der Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Dabei muss der/die Asylwerber*in seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sein – weder er/sie noch der Arbeitgeber dürfen zuvor gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoßen haben. Somit sollte es in Österreich in Zukunft etwa wieder möglich sein, dass Asylwerber*innen eine Lehre in einem Mangelberuf erlernen.
U.a. hat die österreichische Tageszeitung DERSTANDARD am 14. Juli 2021 von diesen Neuigkeiten berichtet. Südwind hat im Rahmen des Mirage-Projekts den Artikel auf Arabisch, Dari/Farsi und Paschto übersetzen lassen, um AsylwerberInnen die Information leichter zugänglich zu machen.
Hier finden Sie den Artikel aus der Tageszeitung DERSTANDARD in Original > Jobzugang für Asylwerber: Höchstgericht hebt Einschränkungen auf – Wirtschaft – derStandard.at › Wirtschaft
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