Jobzugang für Asylwerber*innen: Höchstgericht hebt Einschränkungen auf

Aug 23, 2021

In Österreich gibt es gute Neuigkeiten, was den Zugang von Asylwerber*innen zum Arbeitsmarkt betrifft. In den letzten Jahren war es für AsylwerberInnen in Österreich nahezu unmöglich, Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Ausnahmen gab es sehr wenige, so durften Asylwerber*innen etwa als Erntehelfer oder in manchen Fällen als Saisonarbeiter tätig sein.

Der Zugang zu einer anderen Arbeit oder dem Beginn einer Lehre wurden Asylwerber*innen durch zwei strittige Erlässe verwehrt. Diese Erlässe hat der Verfassungsgerichtshof nun aufgehoben. Damit gelten für Asylwerber*innen in Österreich nun dieselben Regeln wie für andere Drittstaatsangehörige, also Migrant*innen aus Nicht-EU-Staaten. Wenn kein/e für den Job qualifizierte/ Inländer*in oder geeignete/r Bürger*in aus einem anderen EU-Land gefunden werden kann, ist der Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Dabei muss der/die Asylwerber*in seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sein – weder er/sie noch der Arbeitgeber dürfen zuvor gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoßen haben. Somit sollte es in Österreich in Zukunft etwa wieder möglich sein, dass Asylwerber*innen eine Lehre in einem Mangelberuf erlernen.

U.a. hat die österreichische Tageszeitung DERSTANDARD am  14. Juli 2021 von diesen Neuigkeiten berichtet. Südwind hat im Rahmen des Mirage-Projekts den Artikel auf Arabisch, Dari/Farsi und Paschto übersetzen lassen, um AsylwerberInnen die Information leichter zugänglich zu machen.

Hier finden Sie den Artikel aus der Tageszeitung DERSTANDARD in Original > Jobzugang für Asylwerber: Höchstgericht hebt Einschränkungen auf – Wirtschaft – derStandard.at › Wirtschaft

auf Arabisch (Hyperlink PDF arabisch)

auf Dari/Farsi (Hyperlink PDF Dari_Farsi)

auf Paschto (Hyperlink Paschto)

 

This project was funded by the European Union’s Asylum, Migration and Integration Fund. The content of this document represents the views of the author only and is his/her sole responsibility. The European Commission does not accept any responsibility for use that may be made of the information it contains.

info@mirageproject.eu

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